1. Art und Zweck der Datenverarbeitung
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfänger*in wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle im Rahmen der Hebammentätigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Deiner Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
2. Weitergabe der Daten
Deine personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Deinem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und der*die Leistungsempfänger*in der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet. Empfänger Deiner personenbezogenen Daten sind insbesondere Vertretungskolleg*innen, Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kostenträger, Labore und ggf. Ärzt*innen. Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Deine personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
3. Dauer der Speicherung Deiner Daten
Deine personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres
Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Deiner Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
4. Deine Datenschutzrechte
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Deiner Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggf. gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Darüber hinaus hast Du ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Außerdem besteht gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden findest Du unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.